Unsere Arbeitsschutzvereinbarung
Sicherheit hat bei uns höchste Priorität. Unsere Arbeitsschutzvereinbarung für externe Partner und Fremdfirmen stellt sicher, dass alle Tätigkeiten auf unserem Gelände sicher, unfallfrei und gemäß gesetzlicher sowie interner Vorgaben durchgeführt werden.
Würzburg, den 27.01.2025
Präambel
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für alle Projekte und Standorte, an denen die AC2B GmbH mit Partnerfirmen zusammenarbeitet. Sie dient der Festlegung von Verantwortlichkeiten und dem Umgang mit arbeitsschutzrelevanten Themen.
2. Verantwortlichkeiten
• AC2B GmbH:
o Bereitstellung von Informationen über geltende Sicherheitsvorschriften.
o Ernennung eines Ansprechpartners für Arbeitsschutzfragen.
o Organisation und Durchführung von Sicherheitsunterweisungen vor Projektbeginn.
• Partnerfirmen:
o Sicherstellung, dass alle Mitarbeiter in den relevanten Sicherheitsvorschriften unterwiesen sind.
o Bereitstellung und Kontrolle von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
o Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Meldung von Unfällen oder Gefahren.
3. Zusammenarbeit und Kommunikation
• Regelmäßige Abstimmung zwischen den Arbeitsschutzbeauftragten beider Parteien.
• Teilnahme an gemeinsamen Sicherheitsbesprechungen.
• Sofortige Meldung und Dokumentation von Unfällen, Beinaheunfällen oder Sicherheitsrisiken.
4. Sanktionen bei Verstoß
Bei Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften behält sich die AC2B GmbH das Recht vor,
folgende Maßnahmen zu ergreifen:
• Sofortige Unterbrechung der Arbeit.
• Vertragsstrafen oder künftiger Ausschluss von Projekten.
• Außerordentliche Kündigung der Zusammenarbeit.
5. Sicherheits-empfehlungen für Personal
Die folgenden Hinweise stellen Empfehlungen dar und sollen die Sicherheit und Gesundheit
aller Beteiligten fördern. Es wird darauf hingewiesen, dass die AC2B GmbH keine Haftung
übernimmt, wenn diese Hinweise nicht beachtet werden:
1. Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
a. Tragen Sie stets geeignete Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe und andere
erforderliche PSA.
b. Kontrollieren Sie die PSA regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit.
2. Verhalten am Arbeitsplatz:
a. Nutzen Sie nur freigegebene Arbeitswege und beachten Sie Warnschilder.
b. Halten Sie den Arbeitsplatz sauber und frei von Stolperfallen.
3. Gesundheitsschutz:
a. Sorgen Sie für ausreichende Flüssigkeitszufuhr, insbesondere bei
anstrengender Arbeit oder hohen Temperaturen.
b. Planen Sie regelmäßige Pausen ein, um Konzentrationsverlust zu vermeiden.
4. Umgang mit Maschinen und Werkzeugen:
a. Bedienen Sie Maschinen und Werkzeuge nur nach vorheriger Schulung.
b. Melden Sie defekte Geräte sofort an die zuständige Stelle.
5. Notfälle:
a. Informieren Sie sich über Fluchtwege, Sammelpunkte und Erste-Hilfe-
Stationen.
b. Melden Sie Unfälle oder Sicherheitsrisiken unverzüglich.
6. Schlussbe-stimmungen
Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Bereitstellung in Kraft und ist ohne Unterschrift verbindlich.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.